Sobald Ihnen die Kündigung rechtlich "zugegangen" ist, beginnt eine
3-Wochen-Frist, innerhalb derer der Rechtsanwalt Ihre Arbeitnehmerrechte im Wege der Kündigungsschutzklage geltend machen muss.
War die kündigende Person (z. B. der Abteilungsleiter) nicht "kündigungsberechtigt", muss die Kündigung sogar
innterhalb von 3 Tagen zurückgewiesen werden.
Am besten nehmen Sie jetzt
sofort Kontakt zum Fachanwalt auf.